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Das Wappen

Das fürstlich - hohenzollerische Gesamtwappen besteht aus sieben Schilden und sieben Helmen. Der viergeteilte Schild bildet den Herzschild, die anderen verteilen sich auf sechs Felder.

Das historische zollerische Wappentier ist die Bracke, die auch als
Schildhalter verwendet wird. Das Gesamtwappen entspricht den Haupttiteln des Fürsten von Hohenzollern: ”N.N. von
Gottes Gnaden, Fürst von Hohenzollern, Burggraf von Nürnberg, Graf zu Sigmaringen, Veringen und Berg, Herr zu Haigerloch und Wehrstein”

Das Wappen ist in folgender Weise aufzureißen
(Abb. 1 - Betrachterseite):

1. Herzschild: Silber/Schwarz viergeteilter ZOLLERNSCHILD.
2. links oben: BURGGRAFSCHAFT NÜRNBERG. Aufsteigender schwarzer Löwe, gestückte Einfassung (seit 1214).
3. rechts oben: ERBKÄMMERERAMT. Zwei gekreuzte Zepter auf rotem Grund.
4. links mittig: HAIGERLOCH und WEHRSTEIN. Silber/Rot quergeteilt (seit 1634).
5. rechts mittig: GRAFSCHAFT SIGMARINGEN.
Goldene Hirsch auf rotem Grund (seit 1535).
6. links unten: GRAFSCHAFT VERINGEN. Auf goldenem Feld querlie- gende Hirschstangen. Die ersten beiden vierzinkig, die dritte dreizinkig (seit 1535).
7. rechts unten: GRAFSCHAFT BERG. Aufsteigender roter Löwe. Einfassung mit goldenen Kugeln (seit 1781). Schildhalter sind zwei zollerische Bracken mit silber/schwarz viergeteilten Ohren.

Auf dem Schild ruhen die sieben zugehörigen Helme mit der zugehörigen Helmzier (von links nach rechts: Veringen, Haigerloch und Wehrstein, Hohenzollern, Erbkämmereramt, Nürnberg, Sigmaringen, Berg).

Wappenspruch:
lat. ”NIHIL SINE DEO” (Nichts ohne Gott). Stammt aus dem 19. Jahrhundert. Die Jahrhunderte davor galt für die Hohenzollern: ”Hie guet Zollere allwege” (Wir waren immer gute Zollern).

Erbkämmereramt:
Früher festes Amt bei Hofe. Zur Zeit der Verleihung an die Hohenzollern aber primär ein Ehrentitel, der nur noch mit bestimmten Hofdiensten verbunden war. So hatte der Amtsinhaber bei Krönungen und Kronbelehnungen anwesend zu sein.
Graf Eitelfriedrich von Hohenzollern bewarb sich 1504 bei Kurfürst Joachim I. von Brandenburg (Reichserzkämmerer - ihm unterlag die Ämterverteilung) um das erbliche Erbkämmereramt, das ihm von Kaiser Maximilian bewilligt wurde.

Das Gesamtwappen
Das Gesamtwappen
Gesamt- mit Hauswappen
Gesamtwappen mit Hauswappen
Das Zollernschild
Das Zollernschild